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Arbeitszeugnis Formulierungen: Bedeutung und Noten im Überblick

Im Arbeitszeugnis steht die Note nicht als Zahl, sondern in festen Formulierungen. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für sehr gut, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für gut und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für befriedigend. Entscheidend sind die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, das Verhalten und die Schlussformel. Versteckte Geheimcodes sind nach § 109 Abs. 2 GewO verboten.

Autor: Kevin Baur BSc

Veröffentlicht am

Inhalt
  1. Wie die Zeugnissprache funktioniert
  2. Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  3. Formulierungen für die einzelnen Leistungsbereiche
  4. Formulierungen für das Verhalten
  5. Die Schlussformel: Dank, Bedauern, gute Wünsche
  6. Formulierungen, die schwächer sind, als sie klingen
  7. Gibt es Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
  8. Welche Note steht dir zu?
  9. Arten von Zeugnissen und wofür die Formulierungen gelten
  10. Checkliste: ein Zeugnis in fünf Minuten prüfen
  11. Nach dem Zeugnis: der Rest des Austritts

Ein Arbeitszeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein. Aus diesem Spannungsfeld ist die Zeugnissprache entstanden: Kritik wird nicht ausgesprochen, sondern durch abgestufte Formulierungen ausgedrückt. Wer die Abstufungen kennt, liest ein Zeugnis in wenigen Minuten. Dieser Ratgeber zeigt die üblichen Formulierungen für jeden Teil des Zeugnisses, erklärt, woran du eine schwache Bewertung erkennst, und was rechtlich gilt.

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Wie die Zeugnissprache funktioniert

§ 109 der Gewerbeordnung verlangt ein Zeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. Die Rechtsprechung verlangt außerdem, dass es wahr ist und das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert. Arbeitgeber können eine schwache Leistung deshalb nicht offen benennen, müssen sie aber auch nicht verschweigen. Die Lösung sind Abstufungen innerhalb positiv klingender Sätze:

  • Zeitadverbien: „stets“, „immer“ oder „jederzeit“ heben eine Aussage um eine Stufe an. Fehlen sie, ist die Bewertung schwächer.
  • Steigerungen: „vollste“, „außerordentlich“, „hervorragend“ markieren die Spitze. „Volle“ ist eine Stufe darunter.
  • Einschränkungen: „im Großen und Ganzen“, „im Wesentlichen“ oder „bemühte sich“ zeigen an, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden.
  • Weglassen: Was in einem Zeugnis üblicherweise steht und fehlt, fällt auf, etwa das Verhalten gegenüber Vorgesetzten.

Die Zuordnung zu Schulnoten ist eine Konvention aus der Praxis, kein Gesetz. Verschiedene Ratgeber ordnen einzelne Formulierungen leicht unterschiedlich zu. Die Tabellen unten folgen der verbreitetsten Einteilung.

Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung

Dieser eine Satz trägt die Gesamtnote. Personalabteilungen lesen ihn zuerst.

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
NoteÜbliche Formulierung
1 (sehr gut)„erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
2 (gut)„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
3 (befriedigend)„zu unserer vollen Zufriedenheit“
4 (ausreichend)„zu unserer Zufriedenheit“
5 (mangelhaft)„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“

Grammatisch ist „vollste“ eigentlich keine korrekte Steigerung. In der Zeugnissprache hat sie sich trotzdem als Formel für die Bestnote durchgesetzt.

Formulierungen für die einzelnen Leistungsbereiche

Vor dem Gesamturteil bewertet ein qualifiziertes Zeugnis meist vier Bereiche. Die Abstufung folgt demselben Muster: Zeitadverb und Steigerung für die oberen Noten, nüchterne Aussage für die mittleren.

Typische Sätze für Note 1 und Note 3
BereichNote 1Note 3
Arbeitsbereitschaft„zeigte stets außergewöhnliches Engagement und große Eigeninitiative“„zeigte Engagement und Eigeninitiative“
Fachwissen„verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das sie stets sicher und zielgerichtet einsetzte“„verfügt über ein solides Fachwissen, das sie sicher einsetzte“
Arbeitsweise„arbeitete stets äußerst selbstständig, zuverlässig und sorgfältig“„arbeitete selbstständig, zuverlässig und sorgfältig“
Arbeitserfolg„Ihre Arbeitsergebnisse waren stets von hervorragender Qualität.“„Ihre Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität.“

Für Führungskräfte kommt meist ein Satz zur Mitarbeiterführung hinzu, etwa ob das Team „stets motiviert und zielgerichtet“ geführt wurde. Auch hier gilt: Je weniger Zeitadverbien und Steigerungen, desto schwächer die Note.

Formulierungen für das Verhalten

Die Verhaltensbeurteilung nennt üblicherweise Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden, in dieser Reihenfolge.

Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
NoteÜbliche Formulierung
1„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden war stets vorbildlich.“
2„war vorbildlich“
3„war stets einwandfrei“
4„war einwandfrei“

Zwei Dinge lesen viele Personalabteilungen als Warnsignal: wenn eine Gruppe fehlt, besonders die Vorgesetzten, und wenn die Kollegen vor den Vorgesetzten stehen. Das ist keine Rechtsregel, aber eine verbreitete Lesart. Wer ein Zeugnis schreibt, hält sich deshalb an die übliche Reihenfolge.

Die Schlussformel: Dank, Bedauern, gute Wünsche

Am Ende stehen meist der Grund des Ausscheidens und ein Schlusssatz. Bei einer sehr guten Bewertung drückt der Arbeitgeber Bedauern aus, dankt und wünscht Erfolg:

  • Sehr gut: „Wir bedauern ihren Weggang sehr, danken ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
  • Gut: „Wir bedauern ihren Weggang, danken ihr für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg.“
  • Befriedigend: „Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
  • Schwach: „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ ohne Dank und ohne Bedauern.

Rechtlich ist die Schlussformel freiwillig. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel besteht (BAG, Urteil vom 25. Januar 2022, 9 AZR 146/21). Ein Zeugnis ohne Schlusssatz ist also nicht rechtswidrig, fällt aber bei einer sonst guten Bewertung auf.

Beim Grund des Ausscheidens gilt: „auf eigenen Wunsch“ ist neutral bis positiv. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht der Grund nur im Zeugnis, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das möchte. Wann das Arbeitsverhältnis endet, zeigt dir der Kündigungsfrist Rechner.

Formulierungen, die schwächer sind, als sie klingen

Einige Sätze wirken freundlich, bedeuten in der Zeugnissprache aber eine schwache Bewertung. In der Praxis gelten diese Muster als Hinweis:

Formulierungen und ihre übliche Lesart
FormulierungÜbliche Lesart
„bemühte sich, die Aufgaben zu erledigen“Bemühen ohne Erfolg, deutlich unterdurchschnittlich
„im Großen und Ganzen“, „im Wesentlichen“Erwartungen nur teilweise erfüllt
„erledigte die Aufgaben ordnungsgemäß“Pflicht erfüllt, ohne Eigeninitiative
„war pünktlich“ als einzige Aussage zur ArbeitsweiseNebensächliches betont, weil Wichtiges fehlt
Verhalten ohne VorgesetzteMöglicher Konflikt mit der Führungskraft

Einzelne Sätze sagen wenig. Aussagekräftig ist das Gesamtbild: Passen Einzelbewertungen, Gesamturteil und Schlussformel zueinander? Ein sehr gutes Fazit mit befriedigenden Einzelbewertungen wirkt widersprüchlich und kann Fragen aufwerfen.

Gibt es Geheimcodes im Arbeitszeugnis?

Verschlüsselte Botschaften sind verboten. § 109 Abs. 2 GewO untersagt Merkmale oder Formulierungen, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus Wortlaut oder Form ersichtlich ist. Dazu zählen auch Zeichen wie besondere Häkchen, Unterstreichungen oder eine auffällige Unterschrift.

Die oben beschriebene Abstufung ist dagegen kein Geheimcode, sondern allgemein bekannte Zeugnissprache. Viele angebliche Codes, die im Internet kursieren, sind Mythen. Prüfe ein Zeugnis deshalb zuerst auf die bekannten Abstufungen und erst dann auf Auffälligkeiten.

Welche Note steht dir zu?

Für den Streit über die Note hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Linie: Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ entspricht einer befriedigenden, also durchschnittlichen Leistung. Wer eine bessere Note will, muss Tatsachen dafür darlegen und beweisen. Will der Arbeitgeber schlechter als befriedigend bewerten, liegt die Beweislast bei ihm (BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13). Dass in einer Branche viele Zeugnisse besser ausfallen, verschiebt die Beweislast nach dieser Entscheidung nicht.

Wenn du ein Zeugnis für falsch hältst, kannst du schriftlich eine Berichtigung verlangen und die gewünschten Änderungen konkret benennen. Der Anspruch verjährt nach § 195 BGB zwar erst nach drei Jahren, Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag können aber deutlich kürzer sein. Warte also nicht lange.

Arten von Zeugnissen und wofür die Formulierungen gelten

  • Einfaches Zeugnis: Es nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit (§ 109 Abs. 1 GewO). Leistungsformulierungen kommen darin nicht vor.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Auf Verlangen enthält es zusätzlich Leistung und Verhalten. Alle Formulierungen in diesem Ratgeber beziehen sich darauf.
  • Zwischenzeugnis: Es wird während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und steht im Präsens, etwa „erledigt die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Die Schlussformel spricht von der weiteren Zusammenarbeit statt vom Abschied.
  • Ausbildungszeugnis: Für Auszubildende gilt § 16 BBiG. Auch hier sind Angaben zu Verhalten und Leistung nur auf Verlangen aufzunehmen.

Checkliste: ein Zeugnis in fünf Minuten prüfen

  1. Stimmen Name, Zeitraum und Position?
  2. Sind die wichtigsten Aufgaben genannt, und zwar die wichtigsten zuerst?
  3. Welche Note trägt der Satz zur zusammenfassenden Leistung?
  4. Passen die Einzelbewertungen zu dieser Note?
  5. Nennt die Verhaltensbeurteilung Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden?
  6. Gibt es Einschränkungen wie „bemühte sich“ oder „im Großen und Ganzen“?
  7. Gibt es eine Schlussformel, und passt sie zur Gesamtnote?
  8. Ist das Zeugnis auf Firmenpapier, datiert und von einer vorgesetzten Person unterschrieben?

Nach dem Zeugnis: der Rest des Austritts

Das Zeugnis ist nur eine Aufgabe von vielen, wenn jemand geht. Welche Schritte HR, Führungskraft und IT sonst erledigen, zeigt die Offboarding Checkliste. Wie das Wissen der Person bei der Nachfolge ankommt, beschreibt der Plan für den Wissenstransfer beim Mitarbeiterwechsel, und für die schriftliche Übergabe gibt es eine Anleitung zum Übergabedokument. Offene Urlaubstage bis zum letzten Tag berechnet der Resturlaub Rechner.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Zuordnung von Formulierungen zu Noten ist eine Praxiskonvention. Bei einem Streit über ein Zeugnis hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Welche Formulierung steht im Arbeitszeugnis für die Note 1?
„Erledigte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung und „war stets vorbildlich“ beim Verhalten. Dazu passt eine Schlussformel mit Bedauern, Dank und guten Wünschen.
Ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eine gute Note?
Nein, das entspricht einer 3 (befriedigend). Für eine 2 fehlt das Wort „stets“. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine durchschnittliche Bewertung; wer eine bessere Note will, muss sie begründen und belegen.
Sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis erlaubt?
Nein. § 109 Abs. 2 GewO verbietet Formulierungen und Merkmale, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen sollen. Die allgemein bekannten Abstufungen der Zeugnissprache sind dagegen zulässig.
Muss im Arbeitszeugnis eine Schlussformel stehen?
Nein. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2022 (9 AZR 146/21) gibt es keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche. Fehlt die Schlussformel bei einer sonst guten Bewertung, fällt das aber auf.
Was bedeutet „bemühte sich“ im Arbeitszeugnis?
Es gilt als Hinweis auf eine schwache Leistung: Die Person hat sich angestrengt, aber die Erwartungen nicht erfüllt. In einem guten Zeugnis kommt diese Formulierung nicht vor.
Was kann ich tun, wenn mein Zeugnis zu schlecht ist?
Verlange schriftlich eine Berichtigung und nenne die gewünschten Änderungen. Achte auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Kommt keine Einigung zustande, hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft.

Quellen

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