Kostenloser Rechner
Resturlaub bei Kündigung berechnen
Urlaubsanspruch im Austrittsjahr berechnen
Ergebnis
Gib Beginn und letzten Arbeitstag ein, dann erscheint hier das Ergebnis.
Die Regeln im Überblick
| Situation | Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub |
|---|---|
| Austritt bis 30. Juni | Ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat im Austrittsjahr |
| Austritt ab 1. Juli, Wartezeit von sechs Monaten erfüllt | Voller gesetzlicher Mindesturlaub |
| Wartezeit noch nicht erfüllt | Ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat |
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage, bei vier Arbeitstagen 16 (§ 3 BUrlG). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), kleinere Bruchteile bleiben stehen.
Und der vertragliche Mehrurlaub?
Viele Arbeitsverträge geben mehr als den Mindesturlaub, zum Beispiel 30 Tage. Für diesen Mehrurlaub gilt, was im Vertrag steht. Häufig ist vereinbart, dass er im Austrittsjahr anteilig gekürzt wird. Der Rechner kürzt ihn deshalb standardmäßig anteilig. Sieht dein Vertrag das nicht vor, nimm den Haken heraus.
Beispiel
Eine Mitarbeiterin mit 30 Urlaubstagen bei einer Fünftagewoche ist seit Jahren im Unternehmen und scheidet zum 31. August aus. Der gesetzliche Teil (20 Tage) bleibt voll erhalten, weil sie nach dem 30. Juni geht. Die 10 Tage Mehrurlaub werden anteilig gekürzt: 10 × 8/12 = 6,67, aufgerundet 7 Tage. Ihr Anspruch für das Jahr: 27 Tage. Hat sie schon 12 genommen, bleiben 15 Tage Resturlaub.
Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen?
Der Resturlaub wird in der Regel bis zum letzten Arbeitstag genommen. Kann er wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten, also auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Eine Auszahlung im laufenden Arbeitsverhältnis statt Freizeit ist dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wichtig für die Übergabe: Resturlaub verkürzt die Zeit, die für den Wissenstransfer bleibt. Plane deshalb früh, welche Tage für die Übergabe gebraucht werden. Wie viel Zeit insgesamt bleibt, zeigt der Kündigungsfrist-Rechner, und unser Plan für 14 Tage hilft, die verbleibende Zeit zu nutzen.
Grenzen des Rechners
- Er rechnet nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderurlaub (etwa für schwerbehinderte Menschen) können abweichen.
- Übertragener Urlaub aus dem Vorjahr ist nicht enthalten. Rechne ihn zum Ergebnis hinzu, wenn er noch besteht.
- Bei einem Wechsel innerhalb des Jahres zu einem neuen Arbeitgeber kann bereits gewährter Urlaub angerechnet werden (§ 6 BUrlG).
- Österreich und Schweiz haben eigene Regeln.
Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht mir bei Kündigung zu?
Scheidest du bis zum 30. Juni aus, ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat. Scheidest du danach aus und warst länger als sechs Monate beschäftigt, mindestens der volle gesetzliche Urlaub. Für vertraglichen Mehrurlaub gilt dein Vertrag.
Muss Resturlaub ausgezahlt werden?
Nur wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich den Resturlaub in der Kündigungsfrist nehme?
In vielen Fällen ja, der Arbeitgeber legt den Urlaub unter Berücksichtigung deiner Wünsche fest. Häufig wird Resturlaub mit einer Freistellung verrechnet. Die Einzelheiten hängen vom Fall ab.
Wird bei der Zwölftelung gerundet?
Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet, sondern bleiben als Teil eines Tages bestehen.
Was ist die Wartezeit beim Urlaub?
Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du erst nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG). Endet das Arbeitsverhältnis vorher, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat.