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Kündigungsfrist berechnen: Rechner nach § 622 BGB

Gib ein, wer kündigt, wann die Kündigung zugegangen ist und seit wann das Arbeitsverhältnis besteht. Der Rechner zeigt die gesetzliche Kündigungsfrist und das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Verträge und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen.

Kündigungsfrist berechnen

Wer kündigt?

Der Tag, an dem die Kündigung die andere Seite erreicht hat.

Bestimmt bei Kündigung durch den Arbeitgeber die Länge der Frist.

Ergebnis

Gib das Datum des Zugangs ein, dann erscheint hier das Ergebnis.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Ohne abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gelten in Deutschland diese Fristen:

Gesetzliche Kündigungsfristen
SituationFrist
Probezeit (höchstens sechs Monate)2 Wochen, zu jedem Tag
Kündigung durch Arbeitnehmer4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber, unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Arbeitgeber, ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Die verlängerten Fristen gelten laut Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen sie aber auch auf Kündigungen durch Arbeitnehmer. Die Regel, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag nicht zählen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB), wendet der Rechner nicht an: Der Europäische Gerichtshof hat sie 2010 für unvereinbar mit dem Verbot der Altersdiskriminierung erklärt.

So rechnet der Rechner

  • Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, also der Tag, an dem sie die andere Seite erreicht, nicht das Datum auf dem Schreiben.
  • Vier Wochen sind 28 Tage ab Zugang. Endet die Frist vor dem 15. eines Monats, endet das Arbeitsverhältnis am 15., sonst am Monatsende.
  • Monatsfristen laufen vom Zugangstag bis zum gleichen Tag im Zielmonat und enden dann am Ende dieses Monats.
  • Die Betriebszugehörigkeit zählt bis zum Tag des Zugangs.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin kündigt, die Kündigung geht am 3. Oktober zu. Vier Wochen später ist der 31. Oktober, also endet das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober. Geht die Kündigung erst am 4. Oktober zu, endet es am 15. November.

Wann andere Fristen gelten

  • Arbeitsvertrag: Längere Fristen sind erlaubt. Für Arbeitnehmer darf keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber.
  • Tarifvertrag: kann kürzere oder längere Fristen festlegen.
  • Fristlose Kündigung: ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB) und hat keine Frist.
  • Besonderer Kündigungsschutz: etwa in Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Schwerbehinderung gelten zusätzliche Regeln.
  • Österreich und Schweiz: haben eigene Fristen. Dieser Rechner gilt nur für Deutschland.

Nach der Kündigung: die Übergabe planen

Mit dem Enddatum steht auch fest, wie viel Zeit für die Übergabe bleibt. Zieh Resturlaub und Abschlussarbeiten ab, dann bleibt oft weniger als gedacht. Unser Plan für den Wissenstransfer in 14 Tagen zeigt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist, und mit dem Resturlaub-Rechner siehst du, wie viele Urlaubstage noch offen sind.

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe Arbeitsvertrag und Tarifvertrag und hole im Zweifel fachlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in der Probezeit zwei Wochen. Längere Fristen können sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.

Ab wann zählt die Kündigungsfrist?

Ab dem Zugang der Kündigung, also dem Tag, an dem das Schreiben die andere Seite erreicht. Das Datum auf dem Schreiben ist nicht entscheidend.

Gilt die längere Frist nach Betriebszugehörigkeit auch für Arbeitnehmer?

Laut Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge sehen aber vor, dass die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten.

Bis wann muss die Kündigung zugehen, damit sie zum Monatsende wirkt?

Bei vier Wochen Frist spätestens 28 Tage vor dem Monatsende, also zum Beispiel am 3. Oktober für den 31. Oktober. Bei einem Monat Frist spätestens am letzten Tag des Vormonats, bei zwei Monaten am letzten Tag des vorletzten Monats und so weiter.

Kann man die Kündigungsfrist verkürzen?

Ja, durch einen Aufhebungsvertrag, wenn beide Seiten einverstanden sind. Einseitig ist das nur mit fristloser Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Rechtsgrundlagen

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